Kölner Integrationskonzept – Jeder Jeck is anders?

Nach dem Ratsauftrag im Dezember 2006 hatte das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ am 1. Februar 2011 die Zustimmung aller demokratischen Kräfte im Kölner Rat erhalten und kam so passend zum Medienrummel rund um 50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen. Eigentlich, so hatte Sozialdezernentin Henriette Reker im März 2011 angekündigt, sollten noch vor der politischen Sommerpause konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vorliegen. Wie es damit steht, bleibt abzuwarten. Zumindest gibt es seit Anfang Juni eine gedruckte Fassung und Online-Version.
Das Integrationskonzept wurde von mehr als 300 VertreterInnen von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft in 23 Arbeitsgruppen über mehrere Jahre erarbeitet. Auf 80 Seiten sind alle wesentlichen Aspekte erfolgreicher Integration behandelt – von der Ausweitung des Angebotes von mehrsprachigen Schulen, über die Stärkung der politischen und kulturellen Teilhabe von MigrantInnen bis hin zur Verbesserung der Perspektiven für Flüchtlinge. Ziel ist es, ein zuwanderungsfreundliches Klima zu schaffen, das durch Offenheit und eine gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen aller geprägt ist. Natürlich ist das Thema Integration kein völliges Neuland für Köln. Ganz im Gegenteil gibt es eine Menge Initiativen und Organisationen die das gesellschaftliche Miteinander schon lange fördern, wie ein Klick auf unsere KölnGlobal-Liste der Kölner Organisationen zum Thema Migration beweist.

Das Konzept konkret

Das Konzeptpapier betont Werte wie Toleranz, Partizipation, Chancengleichheit und Diversität. In diesem Sinne werden gute Vorsätze zu den Themen Diskriminierungsfreie Stadt; Sprache, Bildung, Arbeitsmarkt und Migration; Stadtraum, Sozialraum und Migration; und Öffentlichkeitsarbeit aufgelistet. Diese sind je getrennt in zwei Gruppen mit Handlungsempfehlungen: Erstens, Vorhaben, die in der Wahlperiode 2009-2014 umgesetzt werden sollen, - angesichts der Tatsache, dass die Hälfte der Wahlperiode bereits abgelaufen ist eine offensichtliche Utopie – und zweitens, mittelfristige Handlungsempfehlungen, deren Umsetzung keinerlei zeitliche Eingrenzung gesetzt ist, - was für tatsächliche Implementierung von Zielen leider oft nachteilig ist.
Die Federführung für die Umsetzung der Handlungsempfehlungen wurde dem Integrationsrat übertragen, denn schließlich dürfe es nicht „bei bedrucktem Papier bleiben“, so Henriette Reker. Sie selbst wolle sich für die entsprechende Finanzierung einsetzen. Im Integrationskonzept wird unter dem Kapitel Ressourcen aber lediglich auf „begrenzt zur Verfügung stehende Mittel“ hingewiesen, ohne eine ungefähre Größenordnung zu nennen. Finanzielle oder sonstige Ressourcen für Migrantenselbstorganisationen werden somit z.B. nicht vorgesehen und es wird in dem Kontext auf das Ehrenamt verwiesen.

Die Zielgruppen

Ohne auf die unzähligen Details des Konzeptes eingehen zu wollen scheint dieses nicht immer von den Belangen der genannten Zielgruppen her gedacht zu sein, und oft eher die Möglichkeiten der Integrationsförderung aus der Sicht von städtischen Institutionen und der Verwaltung im Blick zu haben. Die Zielgruppen sind definiert als Kinder und Jugendliche; Frauen und Mädchen; Arbeitslose und geringfügig beschäftigte Zuwanderer und Zuwanderinnen; und Flüchtlinge, „soweit der Aufenthalt absehbar nicht nur als vorübergehend angelegt ist oder Rechtsvorschriften einem vorübergehenden Aufenthalt entgegenstehen“. Das Juristendeutsch macht undeutlich deutlich, welche Menschen in Köln nicht integriert werden sollen. Insgesamt konzentriert sich das Konzept stark auf junge Menschen, die sich in der Ausbildung befinden, sowie auf die systematische Einarbeitung des Themenkomplexes Migration in bestehende Institutionen. Neuartige Ideen oder Ansätze, wie wirklich exkludierte Teile der Gesellschaft erreicht und eingebunden werden können sind gering ausgearbeitet, der Themenkomplex rund um die Soziale Arbeit oder Streetwork kommt zu kurz. Insgesamt beinhaltet das Konzept wenig Raumsensibilität, - so wird nicht gefragt, welche Maßnahmen in welchen Vierteln besonders notwendig wären und das Konzept der Wohnortnähe wird zu wenig berücksichtigt, z.B. für Schulungen, etwa im Bereich Computer-Nutzung für ältere Mitbürger.

Stärken und Schwächen

Eine wichtige Errungenschaft des Konzeptes beschreiben die Vorhaben im Bereich Anti-Diskriminierung: Es sollen nicht nur in der Verwaltung Maßnahmen umgesetzt werden, sondern auch eine informierte und sensibilisierte Öffentlichkeit für das Thema geschaffen werden. Das Vorhaben im Bereich Bildung, Sprachkompetenzen insbesondere jüngerer MitbürgerInnen zu fördern, - sowohl Mehrsprachigkeit als auch Fähigkeiten im Bereich Deutsch - muss unbedingt weiterverfolgt werden um dem Ziel der Chancengleichheit näher zu kommen.
Andere Handlungsempfehlungen klingen oft sinnvoll, es fehlt jedoch manchmal der Ansatz zur praktischen Umsetzung , z.B. ist „die interkulturelle Öffnung aller öffentlichen Institutionen und privaten Maßnahmeträger, die auf dem Arbeitsmarkt beratend und vermittelnd tätig sind“ selbst mit einem interkulturellen Training für alle MitarbeiterInnen die mit dem Publikum in Kontakt treten schwer durchzuführen. Manche Handlungsempfehlungen, wie beispielsweise der Punkt 6 zur Beruflichen Qualifikation („Im Ausland erworbene Qualifikationen werden entsprechend dem „europäischen Qualifikationsrahmen“ anerkannt“) lassen Zweifel aufkommen, wie weit die Handlungskompetenzen einer Kommune im Bereich Migration tatsächlich gehen, - besagter Qualifikationsrahmen wird z.B. von Bund und Ländern erarbeitet und beschlossen, so dass er automatisch für die Kommunen gelten müsste. Angesichts der restriktiven nationalen Einwanderungspolitik und –gesetzgebung potenziert sich diese Befürchtung.
Ein trauriges Beispiel dafür, dass Köln Integration doch als Integration „der Migranten“ in „die Mehrheitsgesellschaft“ betrachtet statt als gegenseitigen Annäherungsprozess oder als nachbarschaftliches Miteinander ist der Absatz „Integration durch Sport“: Statt die Menschen z.B. dort abzuholen wo sie sind, am Sportplatz, Fußball- oder Basketballplatz im Veedel und zu fragen, wie die dort bereits existierende integrative Dynamik des Sports ausgebaut und multipliziert werden kann, etwa so, dass auch Frauen und Mädchen, egal welcher Herkunft, den öffentlichen Raum mitbenutzen und mitgestalten können, wird die deutsche Vereinsmeierei zur Standardgröße erhoben und die geringe Beteiligung von MigrantInnen lamentiert. Empfehlungen, wie die Einführung von „Punktekarten“ für die Zielgruppen als Anreiz für „Betroffene“ mit Zoo- oder FC-Karten als Belohnung oder etwa Bonuszahlungen an Vereine mit einer Migranten-Mindestquote erscheinen wenig zielführend.

Der Rat ist gefragt

Der Teil „Flüchtlinge“ ist der einzige, der rechtliche Ungleichheit thematisiert. So wird konstatiert, dass für Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus, konkret Asylbewerber, Geduldete und Menschen „ohne Papiere“ eine Fülle an Benachteiligungen existieren: rechtliche, arbeitsrechtliche und arbeitspraktische, schulische, gesundheitliche und finanzielle sowie statusbezogene Benachteiligung. Diese erschweren die kommunalen Integrationsbemühungen erheblich. Wer sich angesichts dieser Situation rechtlicher Ungleichbehandlung eigenständiges korrigierendes Vorgehen von Köln wünscht, wird zumindest durch clevere Handlungsempfehlungen erfreut: Positiv hervorzuheben ist zunächst, dass nicht wie sonst so oft von „den Illegalen“ die Rede ist. Die Handlungsempfehlung, einen Appell an den „Bundesgesetzgeber sowie die Innenminister des Bundes und der Länder“ zu richten, „die Rege¬lungen für den Familiennachzug zu lockern und – im Sinne der Betroffenen – eine bessere Bleiberechtsregelung gesetzlich zu verankern“, ist zu befürworten. Dieser könnte durch die Vernetzung und Kooperation mit anderen „ähnlich denkenden“ Kommunen mehr Rückhalt erhalten. Hier ist der Rat nun gefragt, wobei es sich hierbei, wie bei den folgenden Empfehlungen, angesichts der bislang unklaren Finanzierung glücklicherweise um Aufgaben handelt, die von ihm kostenneutral umgesetzt werden können. Die Empfehlung, die Residenzpflicht für Frauen in Gewaltsituationen aufzuheben ist ebenfalls zu befürworten, - bleibt zu fragen: warum die Residenzpflicht nicht komplett aufheben? Erwähnenswert ist die Empfehlung, dass die Stadt sich auf Landes- und auf Bundesebene für eine Reform der Bundesgesetzgebung im Asylrecht zugunsten von LSBT-Flüchtlingen (Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transsexuellen) einsetzen soll und kann sicherlich von wenigen Kommunen mit so viel Rückenwind gefordert werden wie von Köln.

Lara Jüssen